Zum Inhalt

Das Schwarz Institut untersucht Fragen, die sich nicht sinnvoll aus nur einer Disziplin heraus beantworten lassen. Im Blick stehen auch weniger prominente Themen, strukturelle Spezifika und langfristige Entwicklungen, die in der wissenschaftlichen oder öffentlichen Diskussion bislang kaum beachtet werden.

Von besonderem Interesse sind Konstellationen, in denen normative Standards fehlen, unbestimmt bleiben oder in der Praxis nicht hinreichend greifen. Das Institut untersucht außerdem Zusammenhänge, bei denen formale Einordnung, institutionelle Praxis, statistische Darstellung und tatsächliche Folgen auseinanderfallen.

Die Arbeit ist unabhängig und gemeinwohlorientiert.

Gesellschaftliche Verantwortung erschöpft sich nicht in der Benennung eines Problems. Sie verlangt ebenfalls, die daraus entstehenden Konsequenzen und deren Reichweite zu untersuchen, selbst wenn die Ergebnisse unbequem sind.

Je mehr Menschen von den Konsequenzen betroffen sein können, desto größer ist die Verantwortung, deren Auswirkungen frühzeitig und nachvollziehbar zu prüfen.

Das Vorgehen des Instituts richtet sich nach dem Gegenstand der Betrachtung. Es kann an einem Widerspruch zwischen Regel und Praxis, einer Erklärungslücke oder einer Beobachtung ansetzen, deren Bedeutung bislang nicht hinreichend erfasst ist. Danach bestimmt sich, welche Quellen, Maßstäbe und fachlichen Perspektiven heranzuziehen sind.

Ausgewertet werden insbesondere Gesetzestexte, Gesetzgebungsmaterialien, Rechtsprechung, amtliche Dokumente, wissenschaftliche Literatur und statistische Daten. Soweit es der Gegenstand verlangt, werden auch technische Standards, empirische Untersuchungen sowie europäische und internationale Normen und fachliche Grundsätze einbezogen.

Rechtliche Arbeiten berücksichtigen neben einzelnen Vorschriften und Entscheidungen auch rechtsdogmatische Zusammenhänge. Dazu gehören die systematische Stellung der maßgeblichen Normen, ihr Verhältnis zueinander, das Zusammenwirken unterschiedlicher Begriffe und Regelungsebenen sowie Voraussetzungen und Grenzen ihrer Auslegung.

Wo vorhandene Begriffe, Regeln oder Modelle nicht ausreichen, entwickelt das Institut eigene Begriffe, Prüfraster oder konzeptionelle Ansätze. Ihre Voraussetzungen, Reichweite und Grenzen werden kenntlich gemacht. Die Tragweite einer Aussage richtet sich nach der Belastbarkeit der ihr zugrunde liegenden Evidenz und Argumentation.

Die Ergebnisse werden für die weitere fachliche und gesellschaftliche Befassung aufbereitet. Je nach Gegenstand entstehen Fachbeiträge, Analysen, Hinweispapiere, Eingaben oder Arbeitsmaterialien.

Sie werden veröffentlicht oder gezielt solchen Stellen zur Verfügung gestellt, die mit dem jeweiligen Gegenstand befasst sind. Dazu können Behörden, politische Mandatsträger, zivilgesellschaftliche Organisationen, Fachverbände und wissenschaftliche Einrichtungen gehören.

Die Materialien können geprüft, weitergegeben oder in der anschließenden Arbeit verwendet werden.

Audit-Trails im Krankenhausinformationssystem als Gegenstand des Auskunftsrechts

Reichweite bei internen Zugriffen auf Gesundheitsdaten und abgestuftes Offenlegungsmodell

Der Beitrag zeigt, dass patientenbezogene Audit-Trails in Krankenhausinformationssystemen grundsätzlich vom Auskunftsrecht nach Art. 15 DS-GVO erfasst sind. Er entwickelt ein abgestuftes Offenlegungsmodell, das Transparenz über interne Zugriffe auf Gesundheitsdaten ermöglicht und zugleich die Rechte der Beschäftigten wahrt.

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Pflegefolgekosteninduktion

Das Papier beschreibt Folgekosten, die außerhalb eines einzelnen Kostenpostens entstehen können, etwa in der Versorgung, den Sozialversicherungen, den öffentlichen Haushalten oder der Wertschöpfung. Für diesen Zusammenhang entwickelt es den Begriff der Pflegefolgekosteninduktion.

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Pflegeschattenbudget – Faktencheck

Das Papier zeigt, warum statistisch ausgewiesene Pflegekosten nicht ohne Weiteres der tatsächlichen wirtschaftlichen Belastung eines Krankenhauses entsprechen.

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Die beiden Hinweispapiere wurden dem Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages übermittelt. Das Ausschusssekretariat leitete sie an die ordentlichen und stellvertretenden Ausschussmitglieder sowie an die Fraktionsreferate weiter. Die Papiere stehen hier als PDF zur Verfügung.

Anfragen richten Sie bitte an [email protected].

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